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Allgemeine Hinweise

Batterieverordnung / Verpackungsverordnung / Elektroschrottverordnung / RoHS-Richtlinie 2002/95/EG

Hinweispflicht nach § 12 der Batterieverordnung (BattV)

 

Hinweise zur Batterieentsorgung
    
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
 
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
 
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
 
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
 
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

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Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der 
Zentek GmbH & Co. KG 

Verpackungsverordnung

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen und Versandkartonagen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 Verpackungsverordnung dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Zentek GmbH & Co. KG (Kundennummer: 00308) angeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie unter zentek.de

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Elektroschrottverordnung - WEEE-Richtlinie 2012/19/EU

WEEE durchgestrichene Abfalltonne

Im Rahmen der in Kraft getretenen Regelung der
Elektroschrottverordnung geben wir hiermit bekannt, dass das Unternehmen Bivylight® als Hersteller
elektronischer Geräte in Deutschland unter der Nummer
WEEE-Reg.-Nr. DE 66447590
registriert sind.

Bei Anfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns.

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RoHS-Richtlinie 2011/65/EU

"RoHS" ist die Abkürzung für “Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment” und heisst übersetzt: Einschränkung bestimmter, gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die nicht-fachgerechte Entsorgung der als gefährlich eingestuften Bestandteile in Elektro- und Elektronikprodukten kann zu ernstzunehmenden Gesundheits- und Umweltschäden führen. Diese einheitliche Richtlinie regelt EU-weit die Verwendung der gefährlichen Substanzen bereits in der Produktion der Elektronikprodukte, damit das Risiko einer späteren Gesundheits- und Ökologiebelastung verringert wird.

Unsere Produkte/Eigenmarke erfüllen die derzeitigen Anforderungen der RoHS Direktive
für alle 10 benannten Materialien (max. 0,1% des Gewichtes in homogenem Material für Blei,
Quecksiber, sechswertiges Chrom (Cr6+), polybromiertes Biphenyl (PBB), polybromierten
Diphenylether (PBDE), Diphthalat (DEHP), Butylbenzylphtalat (BBP), Dibutylphtalat (DBP) und
Diisobutylphtalat (DIBP) und max. 0,01% des Gewichtes für Cadmium).

Bivylight® RoHS Zertifikat

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